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Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Denkmalpflege hier: Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen

17. Juni 2025 | Aus dem Rathaus

Durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen bereitgestellt worden. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Issum nochmals mit einem Betrag von 2.000,00 € aufgestockt. Gefördert werden kleinere Maßnahmen, wie z.B. Fenster und Fassadenanstricharbeiten u.ä. Fördermittel können ab sofort bis zum 31.08.2025 bei der Gemeinde Issum beantragt werden. Hier ist der entsprechende Antragsvordruck ist auf der Homepage der Gemeinde Issum hinterlegt.
Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. Es kann maximal eine Pauschalzuweisung in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind in diesem Jahr durchzuführen, damit eine entsprechende Abrechnung in 2025 erfolgen kann.
Ansprechpartner für die Gewährung der Zuwendung ist Herr Schneider, Tel. 02835/1054, EMail simon.schneider@issum.de