Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Grundsätzlich sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Deutschland wohnen, wahlberechtigt.
Was wird bei einer Bundestagswahl gewählt?
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der ersten Stimme wählt man die Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Mit der zweiten Stimme wählt man die „Landesliste“ einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland in den Bundestag schicken möchte.
Wieso findet die Bundestagswahl schon am 23. Februar 2025 statt und nicht wie ursprünglich angedacht am 28. September 2025?
Nach dem vorzeitigen „Ampel-Aus“ hat der Bundespräsident im Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den neuen Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt.
Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Jeder Wahlberechtigte hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Briefwahlunterlagen können damit schriftlich (auf dem Vordruck oder formlos per E-Mail), online oder direkt im Rathaus beantragt werden. Da der Zeitraum für die Briefwahl in diesem Jahr besonders kurz ist, sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, bei der diesjährigen Bundestagswahl am Wahltag in
den Wahllokalen wählen zu gehen.
Aufgaben des Wahlamtes – Wahlvorstände für die Wahllokale bilden
Sobald ein Wahltermin für eine Wahl feststeht, werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, als Wahlhelfende in den Wahllokalen mitzuwirken. Doch auch die Issumer Parteien und Wählergruppen sowie alle Mitarbeitenden der Gemeinde Issum werden gebeten, als Wahlhelfer tätig zu werden.
Es wird für sechs Wahllokale jeweils ein Team mit maximal acht Wahlhelfenden gebildet. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der die Wahl durchführt. Gemeinsam sorgen die Wahlhelfenden für:
✔ die Überprüfung der Personalien,
✔ das Aushändigen der Stimmzettel,
✔ Ruhe und Ordnung im Wahllokal,
✔ das Führen des Wählerverzeichnisses.
Nach der Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen alle Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen mit.
Glücklicherweise gab es für die Bundestagswahl in diesem Jahr sehr viele freiwillige Meldungen der Issumer Bürgerinnen und Bürger, wofür die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes sehr dankbar sind. Für die Briefwahl werden im Rathaus zusätzlich Briefwahlbezirke eingerichtet, in denen die eingegangenen Briefwahlunterlagen ausgezählt werden.
Worum kümmert sich das Wahlamt noch?
Im Hintergrund finden noch viele weitere Vorbereitungen und Planungen statt. Dazu gehören:
✔ Beschaffung von Wahlunterlagen, wie z. B. Gesetzestexte, Stimmzettel, Vordrucke, Merkblätter etc.
✔ Bearbeitung der Briefwahlunterlagen,
✔ Überprüfung der Unterstützungsunterschriften,
✔ Erstellung und Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen,
✔ Überprüfung der Wahlniederschriften, die nach der Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen ausgefüllt werden müssen,
✔ Zusammenstellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl.